Transport / Kranung

Auf Ihren Wunsch organisieren wir gerne die benötigten Transporte bzw. Kranungen und bedient sich hierfür Dritter,  die diese Transporte / Kranungen ausführen. Wenn Sie die Transporte bzw. Kranungen über uns in Auftrag geben, sind die von uns gelieferten Produkte ab Ausfahrt Werkhalle bis zum endgültigen Liefer- bzw. Aufstellungsort über uns zusätzlich - zum vollen Wert - versichert.

Transportpreis

Wir erstellen für den Transport ein Angebot, welches auf der normalen Streckenführung basiert. Kalkuliert ist der Transport in einer Transportnacht, auf Basis der derzeit möglichen, befahrbaren Strecke. Als Lieferort ist die Einfahrt Campingplatz oder der in dem Kranauftrag oder Austellauftrag genannte Ort  ausschlaggebend. Der Transportpreis beinhaltet die Genehmigungskosten, Maut, 1 x BF3 Begleitfahrzeug sowie die auf der beantragten Streckenführung kalkulierten Kosten für die Polizeibegleitung.
Das Angebot ist freibleibend und gilt vorbehaltlich der Genehmigungserteilung durch die zuständigen Behörden, technischer Machbarkeit und Verfügbarkeit des Fahrzeuges.

Eventuelle Zusatzkosten

Nicht berücksichtigt sind Änderungen der Streckenführung, evtl. DB-Genehmigungen, sowie behördliche Auflagen aus der Transportgenehmigung. Bei Änderungen der Streckenführung auf Grund von Baumaßnahmen, Brückenablastungen und dergleichen, behalten wir uns eine Preisanpassung vor.

Einhaltung des Liefertermins

Der Transport setzt in den meisten Fällen die Erteilung einer behördlichen Genehmigung voraus. Hierfür wird ein Transportauftrag an die zuständige Spedition erteilt und ein Antrag an die Genehmigungsbehörde gestellt. 3 Tage vor dem Liefertermin muss die Polizei für die Transportbegleitung informiert werden.
BCC hält sich frei von allen Ansprüchen aus verspäteten Lieferungen, die durch Verzögerungen durch die Genehmigungsbehörde oder durch die Polizei entstehen.

Freie Zufahrt

Sie müssen eine freie Zufahrt gewährleisten. Alle Zufahrtswege müssen über eine entsprechende Zufahrtsbreite und Höhe verfügen. Dies bedeutet in der Regel Hausbreite über alles zzgl. 30 cm links und rechts davon, sowie eine Durchfahrts-Höhe von 4,5 m. Das ist von Ihnen sicherzustellen. Sollten Sie Fragen dazu haben, sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.

Platzierung mittels Zugfahrzeug

Kleine Anfahrtswege können mit einem kleinen Zugfahrzeug, welches Ihr Mobilheim zum Baugrund ziehen kann, bewerkstelligt werden. Auf jeden Fall wird solch ein Fahrzeug ( Trecker, Radlader, Manitou o. ä. ) zum genauen Positionieren des Hauses benötigt. Grundsätzlich klären wir das mit dem Platzbetreiber, jedoch kann es nicht von Nachteil sein, wenn Sie Ihren Vermieter im Vorwege einmal fragen, ob solch ein Fahrzeug auch dem Platz zur Verfügung steht.

Platzierung mittels Kran

Sollte Ihr Aufstellungsort beispielweise von Bäumen, anderen Gebäuden, Wassergebieten oder sonstigen Hindernissen umgeben sein, die es nicht ermöglichen, das Haus auf den eigenen Fahrgestell an den vorgesehen Platz zu verbringen, ist es notwendig einen Kran zum angekündigten Liefertermin bereitzustellen. Das ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die die Firma BCC nicht trägt. Im Zweifelsfalle fragen Sie uns vor der Bestellung, ob dieser Aufwand von Nöten ist. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Besichtigungstermin vor Ort. Bei Anfahrten von mehr als 50 km im Umkreis von unserem Firmensitz berechnen wir Ihnen dafür eine Aufwandspauschale, die bei Auftragserteilung selbstverständlich gegengerechnet wird.

Aufstellung / Ausrichten

Die Aufstellung beinhaltet alle Arbeiten bis zu einer Gesamtdauer von max. 3 Stunden sowie hierfür benötigter  Materialien ab Oberkante Erdgleiche. Die Liefersache wird an mindestens 6 Punkten in Waage ausgerichtet. BCC hält sich frei von Ungleichmäßigkeiten die nach dem Aufstellen durch Absackungen entstehen. Wir setzen voraus, das die Zufahrten zum Aufstellort frei von Gegenständen sind und der Boden über eine geeignete Druckfestigkeit verfügt.

Freier Zugang

Sie haben dafür zu sorgen, dass BCC mit den erforderlichen Maschinen und Belieferungsfahrzeugen ungehindert an den Aufstellort bzw. Ort der Durchführung kommt. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter von BCC Zugang zu dem entsprechenden Grundstück erhalten.

 

Download Info Transport - Kranung.pdf